Abgabe von Umsatzsteuererklärungen
Allerdings sind einige Unternehmer bereits unter dem Jahr verpflichtet so genannte Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs) dem Finanzamt zu übermitteln Innerhalb welcher Zeiträume die UVAs abgegeben werden müssen bzw. wann eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung gänzlich entfällt, ist durch bestimmte Umsatzgrenzen geregelt, die nun vom Gesetzgeber ab 2011 geändert werden.
Nach bisheriger Rechtslage waren Kleinunternehmer, deren Umsätze den Betrag von € 7.500 im Veranlagungszeitraum nicht überstiegen haben, von der Abgabe einer Steuererklärung gänzlich befreit. Das heißt, diese Unternehmer mussten weder eine UVA noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Ab 2011 wird diese Grenze von € 7.500 auf € 30.000 angehoben.