Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

Abgabe von Umsatzsteuererklärungen
Kein Unternehmer, der sich diese Frage nicht stellen muss: Habe ich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben? Wenn ja, wie oft und gibt es für mich vielleicht eine Befreiung von der Erklärungspflicht? Dabei ist festzuhalten, dass eine Jahreserklärung für die Umsatzsteuer grundsätzlich nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben ist.

Allerdings sind einige Unternehmer bereits unter dem Jahr verpflichtet so genannte Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs) dem Finanzamt zu übermitteln Innerhalb welcher Zeiträume die UVAs abgegeben werden müssen bzw. wann eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung gänzlich entfällt, ist durch bestimmte Umsatzgrenzen geregelt, die nun vom Gesetzgeber ab 2011 geändert werden.

Nach bisheriger Rechtslage waren Kleinunternehmer, deren Umsätze den Betrag von € 7.500 im Veranlagungszeitraum nicht überstiegen haben, von der Abgabe einer Steuererklärung gänzlich befreit. Das heißt, diese Unternehmer mussten weder eine UVA noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Ab 2011 wird diese Grenze von € 7.500 auf € 30.000 angehoben.


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Lesen Sie noch im Artikel der LBG Wirtschaftstreuhand Österreich über die verpflichtenden Abgaben für das Jahr 2011.

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